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Ein auffälliger Abstrichbefund bedeutet nicht gleich, dass auch eine Krebsvorstufe oder Gebärmutterhalskrebs vorliegt. In den meisten Fällen sind Entzündungen Ursache für Zellveränderungen. In Deutschland werden die Befunde nach der
Münchner Nomenklatur II in fünf Befundgruppen eingeteilt von Pap I (normal) bis Pap V (Krebs). Sind schwere Zellveränderungen vorhanden (Pap IV und Pap V) oder bleiben mittelgradige Zellveränderungen (Pap III, Pap IIID) länger bestehen, sollte eine weiterführende Abklärung durch eine Scheidenspiegelung (Kolposkopie) mit einer gezielten Probenentnahme (Biopsie) erfolgen. Liegen bereits Krebsvorstufen oder Krebs (Pap IVA, Pap IVB, Pap V) vor, kann ein operativer Eingriff am Gebärmutterhals (Konisation) notwendig sein.

