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- 1.4: Fitness & Sport.
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- 1.20.1: Zahlen und Fakten.
- 1.20.2: Unfallarten.
- 1.20.2.1: Stürze.
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Service-Content
Gesundheitslinks
www.ibera-online.de
IBERA Impfberatung online
www.agmv.de
Arbeitsgemeinschaft Varizellen (AGV)
www.forum-schmerz.de
Forum Schmerz
www.agmk.de
Arbeitsgemeinschaft Meningokokken (AGMK)
www.altern-in-wuerde.de
Altern in Würde (AiW)
www.erna-online.de
Ernährungs- und Allergieberatung
(Seite wird in Kürze umziehen)
www.rki.de
Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut
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(dgk) Im Straßenverkehr bieten Helme für Radfahrer einen nachgewiesenen Schutz vor Schädel-Hirnverletzungen bei Sturzunfällen. Auf Spielplätzen, also beim Klettern und Toben an Spielgeräten, stellen die Schutzhelme allerdings ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Denn mit den Haltegurten können die Helme an engen Fangstellen oder Seilknoten hängen bleiben und zur Strangulationsgefahr werden.
Zudem können spielende Kinder, die auf dem Spielplatz einen Fahrradhelm tragen, an engen Einstiegen und Durchlaufbarrieren, die meist an Kletter- und Rutschgeräten anzutreffen sind, mit dem Helm so heftig anstoßen, dass schwere Genickverletzungen die Folge sein können. Diese Unfallrisiken durch Fahrradhelme gelten übrigens nicht nur an Spielgeräten – auch beim Klettern auf Bäumen bestehen ähnliche Gefahren.
Das Forum Unfallprävention im Deutschen Grünen Kreuz e. V. rät Trägern von Spielplätzen deshalb dazu, im Eingangsbereich von Spielplatzanlagen kindgerechte Warnhinweise in Form von Piktogrammen aufzustellen, mit denen Kinder und Eltern aufgefordert werden, die Fahrradhelme zum Spielen abzunehmen.
Übrigens: Die in Mode gekommenen langen Schlüsselbänder, die so „praktisch“ um den Hals gehängt werden können, werden auf Spielgeräten auch zur Erstickungsgefahr.


