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Spielgeräte im Garten
Regelmäßige Überprüfung ratsam

(sgl) Spielgeräte auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen regelmäßig überprüft werden. Der Träger einer Spielanlage, häufig sind dies die Gemeinden oder private Betreiber wie Wohnungsgesellschaften, hat neben einer jährlichen Hauptuntersuchung der gerätetechnischen und baulichen Sicherheitskriterien zusätzlich regelmäßige Kontrollen des Spielplatzes zu veranlassen.

Für Kinderspielgeräte und Sandkästen in privaten Gärten besteht keine entsprechend strenge gesetzliche Regelung. Gerade deshalb sollten Eltern, die ihren Kindern einen kleinen privaten Spielplatz im heimischen Garten einrichten, Sicherheitsaspekte nicht vernachlässigen.

Schon beim Aufstellen von Kletter- oder Schaukelgerüsten, ob aus Stahlrohr oder Holz, ist eine stabile Verankerung im Boden erforderlich. Hierzu sollten Stahlanker in Betonfundamente gegossen werden. Diese Fundamente dürfen allerdings nicht aus dem Boden ragen und sollten ausreichend mit Erde abgedeckt sein.
Spielgeräte aus Holz sollten insbesondere in Bodennähe regelmäßig kontrolliert werden, denn auch wenn das Material kesseldruckimprägniert ist, kann Feuchtigkeit zu Instabilität führen. Ebenso ratsam ist es, alle Schraub- und Steckverbindungen zu überprüfen, eventuell müssen Schrauben nachgezogen werden. Auch Strickleitern und Seile können durch Witterungseinfluss an Tragkraft verlieren und müssen gegebenenfalls ausgetauscht werden.

Generell empfiehlt sich im Umfeld aller Spielgeräte, ein falldämpfendes Material, zum Beispiel aus Sand oder Rindenmulch, auszubringen. Allerdings ist auch dieses regelmäßig auf Verunreinigungen oder gefährlich werdende Gegenstände wie Steine oder abgebrochene Stücke von Spielzeug zu überprüfen.

(sicher – gesund – lebendig (sgl), 2/2002)

 

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