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(Marburg, 1. September 2009) Ein Unfall, eine Krankheit, eine schwere Operation sowie eine geistige, seelische oder körperliche Behinderung kann jeden unverhofft ereilen. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass dabei Familienangehörige, Ehegatten, Geschwister, Kinder oder Lebenspartner in solchen Situationen einspringen und Entscheidungen treffen können. Das ist nicht so, denn selbst nahe Verwandte benötigen eine Vollmacht, um Sie in Fragen der Untersuchung, Behandlung oder Pflege vertreten zu können.
Seit Jahren werden gesetzliche Vorgaben für solche Fälle insbesondere für eine konkrete, verbindliche Patientenverfügung diskutiert. Am 1. September nun trat das Patientenverfügungsgesetz in Kraft. Damit sind die schriftlichen Willenserklärungen von Kranken, die sich mündlich nicht mehr äußern können, erstmals gesetzlich geregelt.
Die neue gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung (
Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts) wurde im Juni nach sechsjähriger Debatte vom Bundestag verabschiedet. Danach sind schriftliche Patientenverfügungen für Ärzte und Angehörige verbindlich, unabhängig vom Krankheitsstadium. Das heißt, dass die Verfügung auch befolgt werden muss, wenn der Kranke noch nicht die Sterbephase erreicht hat. Fordert der Patient die Einstellung lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen, muss der Arzt dies umsetzen.
Welche Person statt des Patienten die Entscheidungen am Lebensende treffen bzw. die Entscheidungen des Patienten durchsetzen soll, ergibt sich nicht aus einer Patientenverfügung. Die Patientenverfügung ist insofern von einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung zu unterscheiden. So wird in einer Vorsorgevollmacht verfügt, wer (als sogenannter Bevollmächtigter) medizinische oder andere Anordnungen treffen bzw., falls eine Patientenverfügung vorliegt, diese durchsetzen soll. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzen also einander und sollten nebeneinander erstellt werden.
Für den Ernstfall kann also jeder selber Vorsorge treffen. Die Vorsorgemöglichkeiten sind:
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung und
- Patientenverfügung.
Eine ausführliche Vorsorgemappe inklusive Patientenverfügung zu günstigem Preis finden sie unter
www.shop.dgk.de/. Die aktuelle Vorsorgemappe enthält eine informative Begleitbroschüre, die drei Vorsorgeverfügungen und ein Notfallkärtchen sowie Entscheidungshilfen zu jedem Regelungspunkt der Verfügungen. Alle Unterlagen sind juristisch und medizinisch auf dem neusten Stand des am 1. September 2009 in Kraft getretenen Gesetzes zur Patientenverfügung.
Informationen zum Thema Altern in Würde finden Sie auf
www.altern-in-wuerde.de

