DGK e.V. -Arzneimittelpass für Schwangerschaft und Stillzeit: Wissen Sie, mit welchen Mitteln Sie sich ohne Risiko für Ihr Kind selbst behandeln können und wissen Sie auch, welche Medikamente Sie bereits anwenden? Im Arzneimittelpass aus der Apotheke steht’s.
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Arzneimittelpass für Schwangerschaft und Stillzeit, Gesundheit, Medizin, DGK
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Arzneimittelpass für Schwangerschaft und Stillzeit

Arzneimittelpass für mehr SicherheitArzneimittelpass für mehr Sicherheit

Als (werdende) Mutter wollen Sie sicher nur das Beste für Ihr Kind. Keine der wichtigen Vorsorgeuntersuchungen werden Sie deshalb bei Ihrem Arzt auslassen. Alle Ergebnisse werden im „Mutterpass“ festgehalten. Den kennen Sie ganz bestimmt.

Wie sieht es aber mit Medikamenten aus? Jeder weiß, Arzneimittel können unter Umständen dem ungeborenen oder gestillten Kind schaden. Welche sind in Schwangerschaft und Stillzeit unproblematisch oder welche sind sogar ratsam? Haben Sie den Überblick, wenn Sie mehrere Arzneimittel – vielleicht sogar von verschiedenen Ärzten oder Apotheken – anwenden? Damit Sie künftig auch mit Ihren Medikamenten sicher sind, gibt es jetzt neu als Pendant zum Mutterpass: den „Arzneimittelpass“.

Ratgeber zu häufigen Beschwerden

Im vorderen Bereich des Arzneimittelpasses finden Sie kurze Erläuterungen zu vielfach in Schwangerschaft und Stillzeit vorkommenden Beschwerden und welche Mittel dafür geeignet sein können.

Generell muss im Einzelfall der Nutzen gegen ein mögliches Risiko durch ein Medikament abgewogen werden. Eine persönliche Beratung durch Ihren Arzt oder Ihre Apotheke ist zur Sicherheit unerlässlich.

Arzneimittel dokumentieren

Lassen Sie hier alle während Schwangerschaft und Stillzeit angewendeten Medikamente eintragen und zeigen Sie diesen Ausweis bei jedem Arzt- und Apothekenbesuch vor. So haben Ihre Ärzte, Ihre Apotheke und Sie selbst jederzeit eine Übersicht. Auch mögliche Doppelverordnungen lassen sich so vermeiden.

Wo ist der Arzneimittelpass erhältlich?

Viele medizinsche Einrichtungen wie Apotheken, Arztpraxen, Kliniken oder Hebammen halten den Arzneimittelpass gegen eine Schutzgebühr bereit.
Wenn Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld eingeben, finden Sie Einrichtungen in Ihrer Nähe, die den Ausweis bereit halten und sich hierfür haben registrieren lassen.
Sollte dort für Ihre Postleitzahl keine Bezugsquelle angezeigt werden, kann es dennoch sein, dass örtliche Anbieter Pässe bereit halten, aber sich noch nicht für die Suche registriert haben. Fragen Sie dann am besten vor Ort nach.


PLZ=   

Es wurde keine PLZ eingegeben.


Registrierung
Einrichtungen, die gern bei der PLZ-Suche angezeigt werden möchten, können sich hier dafür registrieren. Die eingetragenen Daten werden vom DGK innerhalb weniger Tage freigeschaltet.


In Ausnahmefällen kann ein Einzelexemplar gegen Vorauskasse (Einsendung eines Verrechnungsschecks) geordert werden, wenn der Pass z. B. bei keiner Einrichtung vor Ort verfügbar ist oder diese zunächst ein Exemplar zur Ansicht wünscht.

Bestellen Sie dann hier: Startet den Datei-DownloadBestellformular_Einzelpass.pdf

Fachleute können die Arzneimittelpässe in Einheiten zu 30 bzw. 90 Stück (Art.-Nr.: 10278) oder mit dem kompletten Material-Set zu „Medikation in Schwangerschaft und Stillzeit“ (inklusive 30 Arzneimittelpässe) (Art.-Nr.: 10277) beim DGK beziehen.


Information zur Anwendung von Arzneimitteln
in Schwangerschaft und Stillzeit
zum Download: Startet den Datei-DownloadLaieninfo_Medikamente.pdf

 

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